Flusshinweise
Kössener Ache: Entenlochklamm
II 5.52 km direct
Großache @ Kössen Hütte 113.7 cm @ 20:45
65 | 100 | 150 cm
Resultate 1 - 6 von 6
Befahrbarkeit
Ich konnte inzwischen eine offizielle Aussage der Gemeinde Kössen zur aktuellen Befahrbarkeit erhalten (ich hatte nach der Entenlochklamm gefragt):
"Aufgrund der Laichschonstättenverordnung ist das Befahren der Laichschonstätte, welche sich unmittelbar nach der Einstiegstelle Loferbach befindet, ausschließlich in der Zeit von 1. Juni bis 14. September mit Wasserfahrzeugen in der Flussmitte (Hauptstromstrich) erlaubt. Das Anlanden im Bereich der Laichschonstätte bzw. das Befahren der Uferbereiche ist verboten."
"Aufgrund der Laichschonstättenverordnung ist das Befahren der Laichschonstätte, welche sich unmittelbar nach der Einstiegstelle Loferbach befindet, ausschließlich in der Zeit von 1. Juni bis 14. September mit Wasserfahrzeugen in der Flussmitte (Hauptstromstrich) erlaubt. Das Anlanden im Bereich der Laichschonstätte bzw. das Befahren der Uferbereiche ist verboten."
Befahrbarkeit | 30.09.2020
Verstehe ich das richtig, dass mit dem genannten "neuen" Einstieg eine Befahrung der Entenlochklamm vom 15.09. bis 15.10. möglich ist?
Divers
Koordinaten „neuer Einstieg“ mit beschränktem Möglichkeit zum parken:
https://goo.gl/maps/HUe35ZfdaP1ZE6ncA
https://goo.gl/maps/HUe35ZfdaP1ZE6ncA
Fahrverbot
Mail vom 14.09.2019 vom Bauamt Kössen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat eine Besprechung zu den Bootseinstiegsstellen mit den zuständigen Behörden und Interessensvertretern im Gemeindeamt Kössen stattgefunden.
Dazu kann folgendes mitgeteilt werden:
Aufgrund der Hochwasserschutzbaumaßnahmen ist die Einstiegsstelle „Bauhof“ in der Natur entfallen. Der als Alternative genutzte und behördlich nicht
genehmigte Zustieg bei der „Staffenbrücke“ befindet sich in der verordneten Laichschonstätte. Aufgrund des vorliegenden gewässerökologischen Gutachtens
ist eine Verlegung der Laichschonstätte nicht möglich. Der Uferbereich bei der Staffenbrücke wird daher baulich abgesperrt und ist diese Benutzung als Einstiegsstelle bei sonstiger Strafe verboten.
Die Polizeiinspektion Kössen wurde von der Behörde angehalten, Zustiege sowie deren Versuche bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige zu bringen.
Die einzig mögliche Einstiegsstelle im Gemeindegebiet Kössen befindet sich derzeit bei der Einmündung Lofererbach am rechten Ufer.
Aufgrund der Laichschonstättenverordnung ist das Befahren der Laichschonstätte, welche sich unmittelbar nach der Einstiegsstelle Lofererbach befindet, ausschließlich in der Zeit von 1. Juni bis 14. September mit Wasserfahrzeugen in der Flussmitte (Hauptstromstrich) erlaubt. Das Anlanden im Bereich der Laichschonstätte bzw. das Befahren der Uferbereiche ist verboten.
Es werden nun mögliche Einstiegsstellen nach der Staffenbrücke flussabwärts außerhalb der Laichschonstätte geprüft. Über Neuerungen werden Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Kössen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Embacher
Bauamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
gestern hat eine Besprechung zu den Bootseinstiegsstellen mit den zuständigen Behörden und Interessensvertretern im Gemeindeamt Kössen stattgefunden.
Dazu kann folgendes mitgeteilt werden:
Aufgrund der Hochwasserschutzbaumaßnahmen ist die Einstiegsstelle „Bauhof“ in der Natur entfallen. Der als Alternative genutzte und behördlich nicht
genehmigte Zustieg bei der „Staffenbrücke“ befindet sich in der verordneten Laichschonstätte. Aufgrund des vorliegenden gewässerökologischen Gutachtens
ist eine Verlegung der Laichschonstätte nicht möglich. Der Uferbereich bei der Staffenbrücke wird daher baulich abgesperrt und ist diese Benutzung als Einstiegsstelle bei sonstiger Strafe verboten.
Die Polizeiinspektion Kössen wurde von der Behörde angehalten, Zustiege sowie deren Versuche bei der Bezirkshauptmannschaft zur Anzeige zu bringen.
Die einzig mögliche Einstiegsstelle im Gemeindegebiet Kössen befindet sich derzeit bei der Einmündung Lofererbach am rechten Ufer.
Aufgrund der Laichschonstättenverordnung ist das Befahren der Laichschonstätte, welche sich unmittelbar nach der Einstiegsstelle Lofererbach befindet, ausschließlich in der Zeit von 1. Juni bis 14. September mit Wasserfahrzeugen in der Flussmitte (Hauptstromstrich) erlaubt. Das Anlanden im Bereich der Laichschonstätte bzw. das Befahren der Uferbereiche ist verboten.
Es werden nun mögliche Einstiegsstellen nach der Staffenbrücke flussabwärts außerhalb der Laichschonstätte geprüft. Über Neuerungen werden Sie zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Kössen informiert.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Embacher
Bauamt
Befahrbarkeit
Zur Befahrung der Ache zwischen Kirchdorf und Entenlochklamm darf nur an folgenden Stellen eingesetzt werden: In Kirchdorf an der Dorfbrücke (Flkm 34) und an der Hagerbrücke (Flkm 42), in Kössen an
der Einmündung des Lofer Baches (Flkm 48) und am Bauhof (Flkm 51). Eine Befahrung darf nur von 9 bis 19 Uhr erfolgen. In der Zeit vom 01.06. bis 14.09. darf die
Ache von Kirchdorf bis zur Entenlochklamm befahren werden. Dabei ist ab Einmündung Schwarzlofer bis Bauhof ausschließlich im Stromstrich zu fahren (Laichschonstätte). In der Zeit vom 15.05. bis 31.05. und vom 15.09. bis 15.10. darf nur ab Einsatzstelle Bauhof gefahren werden. In der übrigen Zeit ist die Ache zwischen Einsatzstelle Kirchdorf und der Entenlochklamm gesperrt.
der Einmündung des Lofer Baches (Flkm 48) und am Bauhof (Flkm 51). Eine Befahrung darf nur von 9 bis 19 Uhr erfolgen. In der Zeit vom 01.06. bis 14.09. darf die
Ache von Kirchdorf bis zur Entenlochklamm befahren werden. Dabei ist ab Einmündung Schwarzlofer bis Bauhof ausschließlich im Stromstrich zu fahren (Laichschonstätte). In der Zeit vom 15.05. bis 31.05. und vom 15.09. bis 15.10. darf nur ab Einsatzstelle Bauhof gefahren werden. In der übrigen Zeit ist die Ache zwischen Einsatzstelle Kirchdorf und der Entenlochklamm gesperrt.
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