Flusshinweise
Rhône / Rotten: Susten - Sierre
III (IV) 6.44 km direct
Rhône @ Sion 39.56 m³/s @ 06:40
120 | 250 | 400 m³/s
Resultate 1 - 10 von 10
Fahrverbot
Für die Rotte und Rhone bleibt im ganzen Kanton Wallis für jegliche nichtkommerzielle Personen und auch Vereine für immer ein Befahrungsverbot. Der Kantonsentscheid von 1982 wurde 2021 durch das Kantonsgericht bestätigt. Fahrten werden von verschiedenen kommerziellen Anbietern angeboten. Das Schifffahrtsamt wie auch die Ranger setzen das Gesetz vor Ort um.
Flash!
Verlorene Werner Player (orange Farbe) am 25. August 2017 zwischen Susten and Salgesh.
Pagaie Werner Player orange perdue sur le Rhône entre Susten et Salgesh.
Lost Werner Player orange on the 25/08/17 between Susten and Salgesh.
Pagaie Werner Player orange perdue sur le Rhône entre Susten et Salgesh.
Lost Werner Player orange on the 25/08/17 between Susten and Salgesh.
Fahrverbot
Das Befahren des Pfynwaldes ist seit 2004 verboten. Im touristischen Erschliessungskonzept Pfyn wurde dies definiert. Dieser Abschnitt wird von wenigen kommerziellen Anbietern mit einer Spezialbewilligung befahren. Ein Anhalten auf dem Fluss-Abschnitt ist für die Anbieter verboten. Für Vereine und Privatpersonen ist das Befahren verboten da nicht verhindert werden kann, dass an den Kiesbänken für Pick Nick usw. angehalten wird und der Fluss Gefahren der Flussschwierigkeit aufweist. Info nach Rücksprache mit dem zuständigen Amt im Wallis, April 2014
Fahrverbot | 4.6.2011
Sportliche Aktivitäten (z.B. Bootfahrten) sind im Schutzgebiet Pfyn tatsächlich untersagt, bzw. bewilligungspflichtig: http://www.vs.ch/public/public_lois/de/Pdf/451.120.pdf
Artikel 3. http://www.swissraft.ch/ bietet allerdings Raftingtouren auf diesem Abschnitt an. Ob mit Bewilligung oder ohne weiss ich nicht.
Artikel 3. http://www.swissraft.ch/ bietet allerdings Raftingtouren auf diesem Abschnitt an. Ob mit Bewilligung oder ohne weiss ich nicht.
Fahrverbot | 4.6.2011
Gruppe vom KC Zürich wurde im Juni von Privatperson auf Fahrverbot aufmerksam gemacht. Haben allerdings keine Bestätigung ob dem wirklich so ist.
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